Erläuterungen zum Gebrauch der Liste
Teilbarkeit: |
Es handelt sich bei den Angaben zur Teilbarkeit um galenische Informationen. |
Zerkleinerbarkeit: | Die Tabletten werden mit Hilfe eines Mörsers zerkleinert, Kapseln lediglich geöffnet. In Kapseln enthaltene Pellets dürfen nicht zerkleinert werden. |
Suspendierbarkeit der zerkleinerten Arzneiform: | Die Suspendierbarkeit des gemörserten Präparates bzw. des Inhalts einer geöffneten Kapsel wird mit ca. 50ml 25°C warmen Leitungswasser geprüft (gelegentliches Umrühren mit einem Glasstab). Handelt es sich beim Inhalt der Kapsel um Pellets ist die Herstellung einer „Pelletsuspension“ möglich. |
Suspendierbarkeit der nicht zerkleinerten Arzneiform | Zusätzlich wird angegeben, ob das Präparat auch ohne vorangegangene Zerkleinerung suspendierbar ist. Die Suspendierbarkeit wird mit ca. 50ml, 25°C warmen Leitungswasser unter gelegentlichem Umrühren mit einem Glasstab geprüft. Zeitangaben: ohne Kennzeichnung: max. 30min mit Kennzeichnung „A“ min. 60min |
Sondengängigkeit der zerkleinerten Arzneiform | Die hergestellte Suspension wird durch ein Sieb mit der Maschenweite 1 mm gegeben. Bei einem vollständigen Durchgang der Suspension wird das Präparat als sondengängig bezeichnet. „Pelletsuspensionen“ sind nicht sondengängig. |
Sondengängigkeit der nicht zerkleinerten Arzneiform | Zur Prüfung der Sondengängigkeit wird die hergestellte Suspension durch ein Sieb mit der Maschenweite 1mm gegeben. Bei einem vollständigen Durchgang wird das Präparat als sondengängig bezeichnet. |