STADA: Starkes Ergebnis bei AOK-Ausschreibungen im deutschen Generika-Markt
05.12.2008 . Pressemitteilung
Die STADA Arzneimittel AG hat heute, am 05.12.2008, fast vollständige Kenntnis über das vorläufige Ergebnis der Ausschreibung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) für Rabattverträge gemäß § 130 a SGB V erhalten.
Der STADA-Konzern hat dabei nach Auffassung des Vorstands ein starkes Ergebnis erreicht. Die STADA-Vertriebsgesellschaften können danach mit Zuschlägen rechnen, die insgesamt ca. 18% des bisher für die Vergabe vorgesehenen Jahresumsatzpotenzials ausmachen; der bisherige STADA-Marktanteil liegt hier bei unter 12%.
Sofern sich die angekündigte Entscheidung der AOK im weiteren Vergabeverfahren als rechtssicher erweisen sollte, kann der STADA-Konzern in Deutschland nach den heute vorliegenden Informationen mit insgesamt 40 neuen Rabattverträgen für insgesamt 11 Wirkstoffe rechnen. Dabei entfallen 16 Rabattverträge auf das Vertriebslabel ALIUD PHARMA und 24 auf das Vertriebslabel STADApharm. Für einen Wirkstoff liegen STADA noch keine Informationen vor.
Von dem bisher von der AOK für einen Zuschlag insgesamt vorgesehenen Jahresumsatzpotenzial von ca. 902 Mio. EUR sollen STADA-Vertriebsgesellschaften damit Zuschläge in Höhe von ca. 159 Mio. EUR erhalten (jeweils Schätzungen für derzeitige Jahresumsätze aller Anbieter im deutschen Markt mit AOK-Patienten für die jeweiligen Wirkstoffe in den jeweiligen Regionen auf der Basis aktueller Marktzahlen zu Herstellerabgabepreisen, d.h. Listenpreisen vor Rabattzahlungen). Für dieses Jahresumsatzpotenzial wäre dann die jeweilige STADA-Vertriebsgesellschaft der einzige Vertragspartner der AOK. Vom Arzt verordnete Produkte ohne Rabattvertrag müssen bei der Abgabe in der Apotheke durch das wirkstoffgleiche Wettbewerbsprodukt mit Rabattvertrag ersetzt werden (so genannte Substitution), sofern der Arzt dies nicht in jedem Einzelfall durch eine Kennzeichnung auf dem Rezept ausdrücklich ausschließt. Die STADA-Vertriebsgesellschaften können daher bei Abschluss dieser Rabattverträge bei den betroffenen Produkten voraussichtlich sehr deutliche Absatz- und Umsatzsteigerungen erwarten, allerdings mit reduzierten Margen. Zudem muss STADA bei den von der AOK ausgeschriebenen restlichen Rabattverträgen, für die der Konzern voraussichtlich keine Zuschläge erhalten wird, mit einem weitgehenden Nachfragerückgang bei Verordnungen für AOK-Versicherte während der zweijährigen Vertragslaufzeit rechnen.
Es ist im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens aus Sicht des Vorstands damit zu rechnen, dass gegen die vorgesehenen Zuschläge rechtliche Bedenken geltend gemacht werden, da im Zuge des bisherigen Ausschreibungsverfahrens zahlreiche Verfahrensmängel gegenüber der AOK gerügt worden sind, die aus heutiger STADA-Sicht nur teilweise behoben worden sind. Vor diesem Hintergrund behält sich STADA vor, fristgemäß gegen vorgesehene Zuschläge im Rahmen des Vergaberechts vorzugehen. Der STADA-Vorstand muss davon ausgehen, dass auch die vorgesehenen Zuschläge für STADA-Vertriebsgesellschaften nach Einsprüchen rechtlich überprüft werden; ob und wann einzelne oder alle von der AOK zurzeit vorgesehenen Rabattverträge in Kraft treten, kann damit aus heutiger Sicht nicht sicher beurteilt werden. STADA bereitet sich auf verschiedene mögliche Ergebnisszenarien operativ angemessen vor.
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