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Welche Auswirkungen hat die veränderte bilanzielle Behandlung der BIOCEUTICALS Arzneimittel AG gemäß IAS 8 rückwirkend auf die Konzernbilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung?
Im Geschäftsjahr 2008 wurden der Konzernabschluss der STADA
Arzneimittel AG zum 31.12.2007 sowie der Konzernlagebericht für das
Geschäftsjahr 2007 einer Prüfung nach § 342 b Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 HGB
(stichprobenartige Prüfung) durch die Deutsche Prüfstelle für
Rechnungslegung e.V. (DPR) unterzogen. Als Ergebnis der Prüfung wurden
folgende Feststellungen getroffen:
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Die STADA Arzneimittel AG hat in ihrem Konzernabschluss zum
31.12.2007 fehlerhaft die BIOCEUTICALS Arzneimittel AG zu
Anschaffungskosten bilanziert. Es ist davon auszugehen, dass die STADA
Arzneimittel AG zumindest einen maßgeblichen Einfluss auf die
BIOCEUTICALS Arzneimittel AG gemäß IAS 28 besitzt. Hiernach wäre die
BIOCEUTICALS Arzneimittel AG nach der Equity-Methode gemäß IAS 28 zu
bilanzieren.
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Die finanzielle Verpflichtung aus einer Kapitalausstattungsgarantie
von bis zu 25 Mio. EUR der STADA Arzneimittel AG gegenüber der
BIOCEUTICALS Arzneimittel AG wurde unzutreffenderweise nicht unter den
Verbindlichkeiten im Konzernabschluss der STADA Arzneimittel AG zum
31.12.2007 erfasst. Damit wurde gegen IAS 32.25 verstoßen. Der Vorstand
der STADA Arzneimittel AG hält die Auswirkungen dieser Feststellungen
auf die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns für
insgesamt nicht gravierend und hat sich deshalb aus Gründen der
Aufwandsvermeidung dafür entschieden, ohne weitere Einrede die
Feststellungen der DPR zu akzeptieren und den Vorjahresabschluss zum
31.12.2007 entsprechend den Feststellungen anzupassen. Als Vorjahreswert
für das Ergebnis aus der Bilanzierung assoziierter Unternehmen nach der
Equity-Methode ergibt sich danach ein Betrag von -0,9 Mio. EUR.
Details hierzu sind im Anhang des
STADA-Geschäftsbericht 2008 unter
Notes IFRS 1.5 bzw. in den unten abgebildeten Tabellen dargestellt.