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Beschluss der Hauptversammlung vom 14.06.2005

Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals sowie die entsprechende Satzungsänderung

Das von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 15. Juni 2004 beschlossene genehmigte Kapital enthält keine Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Sachkapitalerhöhungen, um die neuen Aktien im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Unternehmensbeteiligungen anbieten zu können. Künftig soll ein solcher Bezugsrechtsausschluss bis zu einem Betrag in Höhe von 10% des Grundkapitals möglich sein. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor zu beschließen:

Das bestehende genehmigte Kapital wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung des nachfolgend bestimmten neuen genehmigten Kapitals aufgehoben. Es wird ein neues genehmigtes Kapital geschaffen. § 6 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

"Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 14. Juni 2009 einmalig oder mehrmalig um bis zu EUR 69.408.066,00 durch Ausgabe von bis zu 26.695.410 Stück vinkulierten Namensaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:

  1. für Spitzenbeträge;
  2. bei Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen bis zu einem Betrag, der 10% des Grundkapitals nicht übersteigt, wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 Satz 1, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet;
  3. bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen bis zu einem Betrag, der 10% des Grundkapitals nicht übersteigt, um die neuen Aktien der Gesellschaft Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Unternehmensbeteiligungen anbieten zu können."
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