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STADA-Wertpapiere
Beschluss der Hauptversammlung vom 14.06.2005
Das von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 15. Juni 2004 beschlossene genehmigte Kapital enthält keine Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Sachkapitalerhöhungen, um die neuen Aktien im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Unternehmensbeteiligungen anbieten zu können. Künftig soll ein solcher Bezugsrechtsausschluss bis zu einem Betrag in Höhe von 10% des Grundkapitals möglich sein. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor zu beschließen:
Das bestehende genehmigte Kapital wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung des nachfolgend bestimmten neuen genehmigten Kapitals aufgehoben. Es wird ein neues genehmigtes Kapital geschaffen. § 6 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
"Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 14. Juni 2009 einmalig oder mehrmalig um bis zu EUR 69.408.066,00 durch Ausgabe von bis zu 26.695.410 Stück vinkulierten Namensaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: