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Ist das Sehvermögen in der Dämmerung oder bei Dunkelheit vermindert
spricht man umgangssprachlich von einer so genannten Nachtblindheit.
Im Fachchargon wird von einer Hemeralopie gesprochen. Diese lässt sich in zwei Arten unterscheiden.
Eine Form der Nachtblindheit ist die angeborene Hemeralopie, die vererbt wird. Die zweite Form ist erworben und kann durch unterschiedliche Ursachen ausgelöst werden. Bei beiden Formen haben die Betroffenen Schwierigkeiten sich im Dunkeln oder bei Dämmerung zu orientieren. In den meisten Fällen sind beide Augen von der Hemeralopie betroffen.
Bei den betroffenen Personen ist die Funktion der Stäbchen gestört oder gar ganz ausgefallen. Die Stäbchen des Auges enthalten einen Sehfarbstoff, den Sehpurpur (Rhodopsin). Die Stäbchen ermöglichen dem Auge sich durch eine Adaption an Dunkelheit zu gewöhnen. Hierbei wird die Lichtempfindlichkeit der Netzhaut herabgesetzt. Diese Dunkeladaption ermöglicht das Sehen bei Dämmerung und Dunkelheit. Sind die Stäbchen teilweise oder ganz ausgefallen sehen wir lediglich mit den Zapfen. Da die Zapfen jedoch für die Farbenerkennung zuständig sind versagen diese bei zunehmender Dunkelheit. Somit kommt die Nachtblindheit zustande, die Betroffenen die Fortbewegung bei Dunkelheit zunehmend erschwert. Vor allem im Straßenverkehr kann das gefährlich werden, aber auch als Fußgänger besteht Gefahr – für den Betroffenen, aber auch für die Mitmenschen.
Nur wenn die Ursache in einem Vitamin-A-Mangel wurzelt kann vorgebeugt werden, indem dem Körper in ausreichendem Maße Vitamin-A zugeführt wird. Bei einer durch Vererbung hervorgerufenen Nachtblindheit ist keine Vorbeugung möglich. Möchten man jedoch als Betroffener wissen, wie groß die Gefahr ist diese Erkrankung an seine Kinder zu vererben, kann man dies durch eine genetische Beratung feststellen.