Die wichtigste Maßnahme zu Ihrer persönlichen Kostendämpfung heißt: „Belege sammeln!“ - denn Sie können bei Überschreitung Ihrer persönlichen Belastungsgrenze eine Zuzahlungsbefreiung bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
Heben Sie alle Belege und Quittungen auf, auf denen Ihre Eigenleistungen und Selbstbeteiligungen dokumentiert sind, z. B.:
Für viele, vor allem chronisch kranke Patienten, können hier im Laufe
eines Jahres einige hundert Euro zusammenkommen. Die meisten Krankenkassen
halten für ihre Mitglieder kostenlos ein Nachweisheft bereit, um
geleistete Zuzahlungen zu dokumentieren und Belege zu sammeln. Sie
können jedoch auch später oder erst am Jahresende Ihre Belege einreichen und
erhalten dann eine Rückzahlung.
Seit 2006 besteht auch die Möglichkeit, eine Vorauszahlung an Ihre Krankenkasse zu leisten; Sie sind damit ab sofort von Zuzahlungen befreit. Die Höhe dieser Zahlung richtet sich nach der Belastungsgrenze des vorangegangenen Jahres, sofern sich keine Änderungen bei den Einkünften ergeben haben.
Wichtig: Rezeptfreie Medikamente, die Sie aus eigener Tasche bezahlen, eine neue Brille oder Eigenanteile beim Zahnersatz werden nicht auf die Belastungsgrenze angerechnet.
Tipp: Sammeln Sie trotzdem auch diese Belege für Ihren Lohnsteuerjahresausgleich bzw. Ihre Einkommenssteuererklärung. Der nachstehenden Tabelle können Sie die Grenzen der Eigenbelastung entnehmen; liegen Ihre Gesundheitskosten höher, so können Sie diese als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.
Belastungsgrenzen für Gesundheitsausgaben (Grenzen der Eigenbelastung bei steuerlichen Sonderausgaben)
| Jahreseinkommen (Gesamtbetrag der Einkünfte) | |||
| Bis 15.340 EUR |
15.341- 51.130 EUR |
über 51.130 EUR |
|
| Ledig ohne Kinder | 5% | 6% | 7% |
| Verheiratet ohne Kinder | 4% | 5% | 6% |
| Verheiratet oder ledig mit 1 oder 2 Kindern |
2% | 3% | 4% |
| Verheiratet oder ledig mit mind. 3 Kindern |
1% | 1% | 2% |