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Datenschutz im Gesundheitswesen

Elektronische Gesundheitskarte

Die jetzige Krankenversichertenkarte soll zukünftig von der elektronischen Gesundheitskarte abgelöst werden. Damit sollen u. a. missbräuchliche Verwendung bekämpft, Notfalldaten besser verfügbar und Doppeluntersuchungen vermieden werden.

Die neue Gesundheitskarte wird Angaben zu dem Versicherten (Versichertenstammdaten), Notfalldaten sowie die europäische Gesundheitskarte, enthalten. Ferner sollen sich Ärzte sicher online austauschen können.

Auf freiwilliger Basis – also nur mit Ihrer erklärten Zustimmung – können dann auch medizinische Daten wie Medikamenteneinnahme, Blutgruppe, Allergien, ärztliche Befunde und Diagnosen auf der neuen Gesundheitskarte abgespeichert werden. Die Patientinnen und Patienten entscheiden selbst, in welchem Umfang Daten gespeichert werden sollen und wem sie diese Daten zugänglich machen wollen.

Die neue Gesundheitskarte wird ein Foto des Mitglieds enthalten und aus Sicherheitsgründen mit einer PIN-Nummer ausgestattet sein, die nur der Versicherte kennt.

Die gesamte Technik ist so angelegt, dass je nach Bedarf weitere Anwendungen wie etwa ein elektronisches Rezept oder eine elektronische Patientenakte möglich sein können.

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