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Hinweise zur Zuzahlung

Zuzahlungsfreie STADA-Arzneimittel

Zuzahlungsfreie STADA-Arzneimittel

Seit dem 01.07.2006 können gesetzlich Krankenversicherte bei bestimmten verschreibungspflichtigen Arzneimitteln von der Zuzahlung befreit werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass der Preis für das verordnete Medikament mindestens 30% unter dem festgelegten Festbetrag liegt.

Fragen Sie bei jeder Verordnung nach einem qualitativ hochwertigen und preisgünstigen Medikament von STADA, das ganz von der Zuzahlung befreit ist oder bei dem Sie nur eine geringere Zuzahlung leisten müssen.

Welche Arzneimittel aus dem STADA-Sortiment zuzahlungsfrei sind, erfahren Sie in unserer Übersicht „Zuzahlungsfreie STADA Medikamente“!

Bitte beachten Sie, dass Sie zum Abspielen von MPG-Dateien und Flash-Dateien eine geeignete Software benötigen, die auf Ihrem Rechner installiert sein muss.

 

(c) 2012 STADA Arzneimittel AG, Stadastraße 2-18, 61118 Bad Vilbel, Telefon 06101 603-0, Fax 06101 603-259, e-Mail: info@stada.de