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Gesundheit
Rabattverträge und Zuzahlungen
Hinweise zur Zuzahlung
Hilfsmittel und Heilmittel
Für Hilfsmittel, z. B. Hörgerät oder Rollstuhl, gelten dieselben Zuzahlungsregelungen wie für Arzneimittel (Zuzahlung von 10% für jedes Hilfsmittel, jedoch mind. 5 Euro und max. 10 Euro). Bitte lesen Sie hierzu das Kapitel Arzneimittelzuzahlungen.
Bitte beachten Sie:
Massagen, Krankengymnastik, Logopädie, etc. sind Leistungen, die unter dem
Begriff „Heilmittel“ zusammengefasst werden.
Hier sehen die Zuzahlungen seit 2004 wie folgt aus:
10 Euro pro Verordnung, die mehrere Anwendungen enthalten kann, sowie eine 10 %-ige Kostenbeteiligung durch den Patienten.
Beispiel: Ihr Arzt verordnet Ihnen 6 x Massage und Fango:
| - Sie zahlen 10 % der gesamten Behandlungskosten (103,93 EUR) | 10,39 EUR |
| - sowie zusätzlich pro Rezept | 10,00 EUR |
| Gesamtzuzahlung | 20,39 EUR |
Gleiches gilt für die Verordnung von häuslicher Krankenpflege,
wenn Sie z. B. dadurch ein Krankenhausaufenthalt vermieden, verkürzt oder nicht möglich ist.
Bei häuslicher Krankenpflege ist die Zuzahlung auf 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind auch hier von der Zuzahlung befreit.