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Rabattverträge und Zuzahlung

Hinweise zur Zuzahlung

Hinweise zur Zuzahlung Es gelten neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen für Arzneimittel und medizinische Hilfsleistungen.

Tipp: Heben Sie alle Belege und Quittungen auf, auf denen Ihre Eigenleistungen und Selbstbeteiligungen dokumentiert sind.

Für viele, vor allem chronisch kranke Patienten, können hier im Laufe eines Jahres einige hundert Euro zusammenkommen. Die meisten Krankenkassen halten für ihre Mitglieder kostenlos ein Nachweisheft bereit, um geleistete Zuzahlungen zu dokumentieren und Belege zu sammeln.

Bei Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze können Sie von Ihrer Krankenkasse eine Befreiungsbescheinigung beantragen. Für den Rest des Jahres müssen Sie dann keine weiteren Zuzahlungen leisten. Sie können jedoch auch erst am Jahresende Ihre Belege einreichen und erhalten dann eine Rückzahlung.

Seit 2006 besteht auch die Möglichkeit, eine Vorauszahlung an Ihre Krankenkasse zu leisten; Sie sind damit ab sofort von Zuzahlungen befreit. Die Höhe dieser Zahlung richtet sich nach der Belastungsgrenze des vorangegangenen Jahres, sofern sich keine Änderungen bei den Einkünften ergeben haben.

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