Rabattverträge und Zuzahlung
Wissenswertes über Rabattverträge
Als eines der größten Generika-Unternehmen Deutschlands hat STADA
Kooperationsverträge mit zahlreichen Krankenkassen geschlossen,
um eine bestmögliche Versorgung der Versicherten
sicherzustellen.
Fragen und Antworten zu Rabattverträgen
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Warum schließen Krankenkassen Rabattverträge mit Arzneimittelherstellern ab?
Die Rabattverträge helfen, die
Arzneimittelausgaben zu senken. Hat eine Krankenkasse einen
Rabattvertrag mit einem Arzneimittelhersteller für ein
Medikament geschlossen, spart sie bei jeder ausgegebenen
Packung dieses Arzneimittels, weil der Hersteller einen
Preisnachlass (Rabatt) gewährt.
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In welchen Fällen wirken sich die Rabattverträge auf die Arzneimittel aus, die Sie als Patient in der Apotheke erhalten?
Hat der Arzt den Arzneimittelaustausch
nicht ausgeschlossen, prüft der Apotheker, ob für
wirkstoffgleiche Arzneimittel Rabattverträge zwischen Ihrer
Krankenkasse und Arzneimittelherstellern bestehen. Ist dies
der Fall, ist der Apotheker zur Abgabe eines rabattierten
Arzneimittels verpflichtet. Gleiches gilt, wenn der Arzt
kein bestimmtes Arzneimittel, sondern nur den Wirkstoff, die
Dosierung und die Packungsgröße verschrieben hat.
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Der Arzt kann den Arzneimittelaustausch also ausschließen?
Ja, die Therapiehoheit liegt auch weiterhin
ausnahmslos beim Arzt. Der Arzt kann den
Arzneimittelaustausch ausschließen, indem er ein auf dem
Rezept mit „aut idem“ bezeichnetes Feld durchstreicht. Tut
er dies, ist der Apotheker zur Abgabe genau des auf dem
Rezept genannten Arzneimittels verpflichtet.
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Ist bei einem Arzneimittelaustausch mit Einbußen bei der Wirksamkeit des Arzneimittels zu rechnen?
Nein. Wird ein Austausch vorgenommen,
stellt der Apotheker sicher, dass das verschriebene und das
abgegebene Arzneimittel den identischen Wirkstoff mit
derselben Wirkstoffmenge enthalten.
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Sind bei einem Arzneimittelaustausch Unterschiede bei der Verträglichkeit der Arzneimittel zu erwarten?
Generell ist es unwahrscheinlich, dass bei
einem Arzneimittelaustausch Unterschiede bei der
Verträglichkeit auftreten, da nur Arzneimittel mit demselben
Wirkstoff und in derselben Dosierung ausgetauscht werden.
Dennoch können der Produktionsprozess und die Verwendung
unterschiedlicher sonstiger Inhaltsstoffe Einfluss auf die
Verträglichkeit nehmen. Falls Sie Unverträglichkeiten
erwarten oder beobachten, sollten Sie unverzüglich Ihren
Arzt darüber informieren.
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Können Sie als Patient durch Zahlung des Mehrpreises einen Arzneimittelaustausch vermeiden, wenn der Arzt diesen auf dem Rezept nicht ausgeschlossen hat?
Nein, die Verpflichtung des Apothekers zur
Abgabe eines unter Rabattvertrag stehenden Arzneimittels
besteht auch dann, wenn der Patient dazu bereit ist, den
Mehrpreis aus eigener Tasche zu bezahlen.
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Profitieren Sie als Patient von den Rabattverträgen?
Ja, erstens sparen Sie, weil rabattierte
Arzneimittel häufig zuzahlungsfrei (ohne Rezeptgebühr)
erhältlich sind. Zweitens profitieren Patienten, weil durch
die Ausgabensenkungen der Krankenkassen die
Mitgliedsbeiträge stabil gehalten oder sogar gesenkt werden
können.
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Mit welchen Arzneimittelherstellern schließen die Krankenkassen Rabattverträge?
Die Krankenkassen müssen sich laut
Bundesversicherungsamt bei der Ausschreibung der
Rabattverträge an das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
halten. Ein Vertrag kann das gesamte Sortiment des
Herstellers oder nur einzelne Präparate umfassen.
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Für welche Arzneimittel gelten die Rabattverträge?
Die gesetzlichen Krankenkassen stellen in
der Regel aktuelle Informationen und Listen über rabattierte
Arzneimittel zur Verfügung (z.B. im Internet).
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Was geschieht, wenn ein rabattiertes Arzneimittel nicht vorrätig ist?
Die Verpflichtung zur vorrangigen Abgabe
rabattierter Arzneimittel entfällt, wenn das Arzneimittel in
der Apotheke nicht verfügbar ist und kurzfristig nicht
beschafft werden kann. Ist dies der Fall, versorgt der
Apotheker den Patienten mit einem anderen wirkstoffgleichen
Präparat.
Übersicht über die Rabattverträge von STADA