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Rabattverträge und Zuzahlung

Wissenswertes über Rabattverträge

Als eines der größten Generika-Unternehmen Deutschlands hat STADA Kooperationsverträge mit zahlreichen Krankenkassen geschlossen, um eine bestmögliche Versorgung der Versicherten sicherzustellen.

Fragen und Antworten zu Rabattverträgen

  1. Warum schließen Krankenkassen Rabattverträge mit Arzneimittelherstellern ab?

    Die Rabattverträge helfen, die Arzneimittelausgaben zu senken. Hat eine Krankenkasse einen Rabattvertrag mit einem Arzneimittelhersteller für ein Medikament geschlossen, spart sie bei jeder ausgegebenen Packung dieses Arzneimittels, weil der Hersteller einen Preisnachlass (Rabatt) gewährt.
  2. In welchen Fällen wirken sich die Rabattverträge auf die Arzneimittel aus, die Sie als Patient in der Apotheke erhalten?

    Hat der Arzt den Arzneimittelaustausch nicht ausgeschlossen, prüft der Apotheker, ob für wirkstoffgleiche Arzneimittel Rabattverträge zwischen Ihrer Krankenkasse und Arzneimittelherstellern bestehen. Ist dies der Fall, ist der Apotheker zur Abgabe eines rabattierten Arzneimittels verpflichtet. Gleiches gilt, wenn der Arzt kein bestimmtes Arzneimittel, sondern nur den Wirkstoff, die Dosierung und die Packungsgröße verschrieben hat.
  3. Der Arzt kann den Arzneimittelaustausch also ausschließen?

    Ja, die Therapiehoheit liegt auch weiterhin ausnahmslos beim Arzt. Der Arzt kann den Arzneimittelaustausch ausschließen, indem er ein auf dem Rezept mit „aut idem“ bezeichnetes Feld durchstreicht. Tut er dies, ist der Apotheker zur Abgabe genau des auf dem Rezept genannten Arzneimittels verpflichtet.
  4. Ist bei einem Arzneimittelaustausch mit Einbußen bei der Wirksamkeit des Arzneimittels zu rechnen?

    Nein. Wird ein Austausch vorgenommen, stellt der Apotheker sicher, dass das verschriebene und das abgegebene Arzneimittel den identischen Wirkstoff mit derselben Wirkstoffmenge enthalten.
  5. Sind bei einem Arzneimittelaustausch Unterschiede bei der Verträglichkeit der Arzneimittel zu erwarten?

    Generell ist es unwahrscheinlich, dass bei einem Arzneimittelaustausch Unterschiede bei der Verträglichkeit auftreten, da nur Arzneimittel mit demselben Wirkstoff und in derselben Dosierung ausgetauscht werden. Dennoch können der Produktionsprozess und die Verwendung unterschiedlicher sonstiger Inhaltsstoffe Einfluss auf die Verträglichkeit nehmen. Falls Sie Unverträglichkeiten erwarten oder beobachten, sollten Sie unverzüglich Ihren Arzt darüber informieren.
  6. Können Sie als Patient durch Zahlung des Mehrpreises einen Arzneimittelaustausch vermeiden, wenn der Arzt diesen auf dem Rezept nicht ausgeschlossen hat?

    Nein, die Verpflichtung des Apothekers zur Abgabe eines unter Rabattvertrag stehenden Arzneimittels besteht auch dann, wenn der Patient dazu bereit ist, den Mehrpreis aus eigener Tasche zu bezahlen.
  7. Profitieren Sie als Patient von den Rabattverträgen?

    Ja, erstens sparen Sie, weil rabattierte Arzneimittel häufig zuzahlungsfrei (ohne Rezeptgebühr) erhältlich sind. Zweitens profitieren Patienten, weil durch die Ausgabensenkungen der Krankenkassen die Mitgliedsbeiträge stabil gehalten oder sogar gesenkt werden können.
  8. Mit welchen Arzneimittelherstellern schließen die Krankenkassen Rabattverträge?

    Die Krankenkassen müssen sich laut Bundesversicherungsamt bei der Ausschreibung der Rabattverträge an das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen halten. Ein Vertrag kann das gesamte Sortiment des Herstellers oder nur einzelne Präparate umfassen.
  9. Für welche Arzneimittel gelten die Rabattverträge?

    Die gesetzlichen Krankenkassen stellen in der Regel aktuelle Informationen und Listen über rabattierte Arzneimittel zur Verfügung (z.B. im Internet).
  10. Was geschieht, wenn ein rabattiertes Arzneimittel nicht vorrätig ist?

    Die Verpflichtung zur vorrangigen Abgabe rabattierter Arzneimittel entfällt, wenn das Arzneimittel in der Apotheke nicht verfügbar ist und kurzfristig nicht beschafft werden kann. Ist dies der Fall, versorgt der Apotheker den Patienten mit einem anderen wirkstoffgleichen Präparat.

Übersicht über die Rabattverträge von STADA

Im Rahmen der Rabattverträge zählen die größten Krankenkassen Deutschlands zu den STADA-Kooperationspartnern.

Krankenkassenlogos
(Stand: Juni 2009)

Mehr Informationen rund um das Thema Rabattverträge finden Sie in unserer Patientenbroschüre:

Rabattvertrag und was Sie wissen sollten (deutsch, PDF) Rabattverträge
Rabattvertrag und was Sie wissen sollten (türkisch, PDF) Rabattverträge
Rabattvertrag und was Sie wissen sollten (russisch, PDF) Rabattverträge

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