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Gesundheit
Rabattverträge und Zuzahlungen
Hinweise zur Zuzahlung
Zuzahlungsfreie STADA-Arzneimittel
Seit dem 01.07.2006 können gesetzlich Krankenversicherte bei bestimmten verschreibungspflichtigen Arzneimitteln von der Zuzahlung befreit werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass der Preis für das verordnete Medikament mindestens 30% unter dem festgelegten Festbetrag liegt.
Fragen Sie bei jeder Verordnung nach einem qualitativ hochwertigen und preisgünstigen Medikament von STADA, das ganz von der Zuzahlung befreit ist oder bei dem Sie nur eine geringere Zuzahlung leisten müssen.
Welche Arzneimittel aus dem STADA-Sortiment zuzahlungsfrei sind, erfahren Sie in unserer Übersicht „Zuzahlungsfreie STADA Medikamente“!