Rabattverträge und Zuzahlung
Hinweise zur Zuzahlung
Arzneimittelzuzahlungen
Folgende Zuzahlungsregelungen gelten seit 2004 für verordnete
Medikamente:
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Für Arzneimittel bis zu einem Apothekenverkaufspreis von 5 Euro zahlen
Sie den vollen Betrag (gilt nur bei einigen nicht
verschreibungspflichtigen, aber auf Kassenrezept verordneten
Medikamenten).
Beispiel: Ihr Arzt verordnet Ihnen auf Kassenrezept ein nicht-rezeptpflichtiges pflanzliches Arzneimittel
zum Preis von 3,39 Euro – Sie bezahlen nur diesen Betrag.
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Für Arzneimittel mit einem Preis zwischen 5,01 und 50 Euro zahlen Sie
eine Pauschale von 5 Euro.
Beispiel: Ihr Arzt verordnet Ihnen ein Herzmittel zu einem Preis
von 29,64 Euro – Sie zahlen die Pauschale von 5 Euro.
- Für Arzneimittel mit einem Preis zwischen 50,01 und 100 Euro zahlen Sie
10 % des Packungspreises.
Beispiel: Ihr Arzt verordnet Ihnen ein blutdrucksenkendes
Medikamente zum Preis von 69,90 Euro – Sie müssen 6,99 Euro zuzahlen.
- Für Arzneimittel mit einem Preis über 100 Euro zahlen Sie grundsätzlich
eine Pauschale von 10 Euro.
Beispiel: Ihr Arzt verordnet Ihnen ein Magenmittel zu einem Preis von
141,51 Euro – Sie zahlen die maximale Selbstbeteiligung von 10 Euro pro Packung.
Ausnahmen: Bei einigen wenigen Arzneimitteln, für die noch keine Generikapräparate
vorliegen, kann die Zuzahlung ganz erheblich sein. Sie können diese
Zuzahlung vermeiden, indem Sie auf ein Arzneimittel derselben Wirkstoffgruppe ausweichen.
Wichtig: Alle Belege aufheben und sammeln!
Seit dem 01.07.2006 können
gesetzlich Krankenversicherte
bei bestimmten verschreibungspflichtigen Arzneimitteln von der
Zuzahlung
befreit werden. Die
Voraussetzung dafür ist, dass der Preis für das verordnete Medikament mindestens
30% unter dem festgelegten
Festbetrag liegt.
Fragen Sie bei jeder Verordnung nach einem qualitativ hochwertigen und
preisgünstigen Medikament von STADA, das ganz von der Zuzahlung befreit ist oder
bei dem Sie nur eine geringere Zuzahlung leisten müssen.
Welche Arzneimittel aus dem STADA-Sortiment zuzahlungsfrei sind,
erfahren Sie in unserer Übersicht „Zuzahlungsfreie
STADA Medikamente“!