In allen europäischen Ländern können Sie medizinische Leistungen zu denselben Bedingungen in Anspruch nehmen, wie sie für die Versicherten des jeweiligen Landes gelten. In vielen Fällen müssen Sie bei einem Arztbesuch in Vorkasse treten, z. B. in Frankreich oder Belgien. Auch Zuzahlungen und Gebühren sind unterschiedlich.
Tipp: Bestehen Sie immer auf das landesübliche Honorar, sonst kann es später Probleme bei der Erstattung geben. Informieren Sie sich hierüber bei Ihrer Krankenkasse bzw. bei der Reiseleitung vor Ort.
Bar verauslagte Krankheitsposten (Arzthonorare, Medikamente, etc.) werden nach Ihrer Rückkehr unter Vorlage der entsprechenden Belege von Ihrer Krankenkasse erstattet, allerdings nur zu dem in Deutschland gültigen Krankenkassensatz. Das kann z. B. auch bedeuten, dass Sie Kosten für die in Deutschland nicht erstattungsfähigen Medikamente und Verbandsmaterialien ggf. zu 100 % selbst tragen müssen! Informationen erhalten Sie hierüber ebenfalls bei Ihrer Krankenkasse bzw. bei der Reiseleitung vor Ort.
Wichtig: Ohne Europäische Krankenversichertenkarte müssen Sie zunächst alle medizinischen Leistungen aus der eigenen Tasche bezahlen! Ähnlich wie in Deutschland ist der Arzt dann nicht mehr verpflichtet, nach Vertragssätzen abzurechnen und veranschlagt mehr. Dies dürfen die deutschen Krankenkassen nicht übernehmen.