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Gesund reisen

Die Europäische Krankenversichertenkarte

Eine gute Vorbereitung ist das A und O für einen gelungenen Urlaub. Planen Sie eine Reise ins Ausland, so sollten Sie sich frühzeitig mit dem Thema Krankenversicherungsschutz befassen.

Bei einer akuten Erkrankung oder einem Unfall im europäischen Ausland benötigen Sie Ihre Europäische Krankenversichertenkarte. Diese ist auf der Rückseite den neueren Krankenversicherungskarten oder künftig der elektronischen Gesundheitskarten aufgedruckt und ermöglicht einen unkomplizierten Zugang zur medizinischen Versorgung. Sofern Sie noch keine neue Krankenversichertenkarte oder elektronische Gesundheitskarte oder neue Krankenversichertenkarte mit integrierter Europäischer Krankenversichertenkarte auf der Rückseite haben, wenden Sie sich rechtzeitig vor der Reise an Ihre Krankenkasse.

Europäische Krankenversichertenkarte

Die Europäische Krankenversichertenkarte - European Health Insurance Card” (EHIC) - ist seit dem 1. Juli 2004 gültig.

Diese stellt für die Versicherten eine wichtige Vereinfachung dar, da sie im Rahmen der bestehenden Krankenversicherung für mehrere Jahre gilt. Dagegen musste der Auslandskrankenschein vor jeder Reise neu beantragt und genehmigt werden. Außerdem entfällt damit die Genehmigung der Behandlung durch den ausländischen Kostenträger vor dem Arztbesuch.

Wichtige Fragen und Antworten:

In welchen Fällen ist die Karte gültig?

Die neue Europäische Krankenversichertenkarte gilt nur bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt (z. B. Urlaub). Sie gilt nicht für Behandlungen, zu denen gezielt hingefahren wird.

Welche Leistungen gewährt die neue Karte?

Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt nur für notwendige medizinische Leistungen beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus, die nicht bis zur Rückkehr warten können, sowie für die notwendige fortlaufende Behandlung bereits vorhandener oder chronischer Krankheiten (z. B. Asthma, Diabetes).

In welchen Ländern gilt die Karte?

Die Europäische Krankenversichertenkarte gilt in allen 27 Staaten der Europäischen Union sowie in der Schweiz, in Norwegen, Island und Lichtenstein.

Zu den EU-Staaten gehören: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern (griechischer Teil).

Kann ich im Ausland auch zahnprothetische Leistungen in Anspruch nehmen?

Nein, die Europäische Krankenversichertenkarte deckt diese Leistungen nicht.

Falls Sie Kronen, Brücken und Prothesen im Ausland anfertigen lassen möchten, können Sie sich jedoch mit Ihrer Krankenkasse vorab über eine teilweise Kostenübernahme einigen. In der Regel leisten die gesetzlichen Krankenversicherungen einen Zuschuss in Höhe der in Deutschland üblichen Sätze.

Übernimmt meine gesetzliche Krankenkasse jetzt auch einen krankheits- oder unfallbedingten Rücktransport nach Deutschland?

Nein, diese Leistungen sind mit der EU-Karte nicht abgedeckt. Es empfiehlt sich daher eine entsprechende Reisekrankenversicherung abzuschließen, die die gesetzlichen Krankenkassen in Zusammenarbeit mit privaten Versicherern zu günstigen Tarifen anbieten.

Ich reise ins nichteuropäische Ausland, was ist zu beachten?

In diesem Falle sollten Sie wie bisher eine private Reisekrankenversicherung abschließen. Vergleichen Sie die Angebote Ihrer Krankenkasse und die des Reisebüros.

Welche Daten enthält die EU-Karte?

Die Europäische Krankenversichertenkarte enthält dieselben Daten wie Ihre Krankenversichertenkarte bzw. elektronische Gesundheitskarte, also Name, Vorname, Geburtsdatum, persönliche Kennnummer, Kennnummer der Krankenkasse, Kennnummer der Karte und Ablaufdatum. Der Datenschutz bleibt in jedem Falle gewährleistet.

 

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