Grundsätzlich erstattet die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland nur die Kosten für „unverzüglich erforderliche Leistungen“; ausgeschlossen ist hier z.B. der Rücktransport ins Heimatland. Diese Versicherungslücke können Sie nur mit einer privaten Auslands-Krankenversicherung schließen (z. B. bei Ihrer GKV, beim Reiseveranstalter, beim ADAC, etc.). Kosten und Leistungen schwanken, so dass sich ein Vergleich lohnt. Auch privat Versicherte sollten sich erkundigen, welche Leistungen ihre Krankenversicherung enthält.
Angesichts der geringen Kosten dieser Zusatzversicherung lohnt sich ein Abschluss immer. Eine Jahrespolice kostet zwischen 5 und 40 EUR, je nach Leistungsumfang.
Die Leistungen der Anbieter variieren; doch sollten folgenden Leistungen auf jeden Fall durch Ihre Auslands-Krankenversicherung abgedeckt sein:
Hinweis: Wer bereits krank in den Urlaub startet, hat keinen Versicherungsschutz. Für akute Krankheiten, die vor der Reise bestanden, kommt die Auslands-Krankenversicherung nicht auf.
Falls Sie ins außereuropäische Ausland verreisen wollen, ist die Auslands-Krankenversicherung unbedingt notwendig! Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind auf alle EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz begrenzt.
Auf der Seite der DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland) finden Sie aktuelle Merkblätter, die Ihnen Auskünfte zur Sicherstellung Ihres Krankenversicherungsschutzes im Urlaubsland geben.