Für den Notfall
Vergiftungen im Haushalt
Ca. 20% aller Notfalleinsätze beruhen auf Vergiftungen im Haushalt. Hierbei
sind besonders Kinder zwischen dem 2. und 3. Lebensjahr betroffen. In den
meisten Fällen werden Spülmittel, Zigaretten oder Kosmetika konsumiert.
Allerdings stellen auch Alkohol, Medikamente, Granulate für Geschirrspüler
oder Lampenöle eine erhebliche Bedrohung da.
Eine Anlaufstelle für Vergiftungen sind die bundesweiten
Giftnotrufzentralen. Hier werden Laien, aber
auch medizinische Fachbereiche rund um die Uhr betreut und beraten.
Was wurde geschluckt? Wie giftig ist es? Welche Maßnahmen müssen ergriffen
werden? Um dies auf dem schnellstmöglichen Weg herauszufinden, bedient sich
der Experte der Giftnotrufzentrale einer umfangreichen Datenbank.
Dort sind Informationen zu allen
bedenklichen Stoffen gespeichert, bspw. zu Inhaltsstoffen von
Reinigungsprodukten und deren Giftigkeit. Oft genügt bei einer Anfrage schon
die Angabe des Produkt- bzw. Markennamens um die Gefährlichkeit einschätzen
zu können. Dem Experten
stehen dann alle notwendigen Informationen zur Verfügung, um die Notlage
entsprechend zu betreuen.
In der Datenbank der Giftnotrufzentralen finden sich u.a. Angaben zu folgenden Auslösern:
- Reinigungs- und Lösungsmittel (sind teilweise mit Säuren/Laugen versetzt)
- Organische Lösungsmittel (Mineralölprodukte, Kosmetika)
- Gase (bspw. Kohlendioxid, Reizgase, Ammoniak, Stickstoffdioxid)
- Alkohol (Vergiftung durch Ethanol, Methanol)
- Arzneimittel
- Nahrungsmittel (Konsum verdorbener eiweißhaltiger Konserven)
- Pestizide (Pflanzenschutz und Schädlingsbekämpfung)
- Pflanzen
Nützliche Tipps für den Umgang mit Vergiftungen:
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Erbrechen
Erbrechen ist notwendig bei stark giftigen, schnell wirksamen
Substanzen. Erbrechen eignet sich besonders bei Vergiftung durch
Medikamente oder Pflanzenteile. Allerdings darf die Vergiftung nicht zu
lange zurückliegen.
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Nicht Erbrechen bei …
Spül- und Waschmittel: bei schaumbildenden
Mitteln darf nicht erbrochen werden. Durch die Magenkontraktionen
entstehen Schaumblasen, die eingeatmet werden könnten.
ätzende Stoffe: wie Säuren und Laugen können
beim Erbrechen die Magenschleimhaut und die empfindliche Speiseröhre
verletzen.
Lampenöl: bei einer Vergiftung mit Lampenölen
muss ebenfalls von Erbrechen abgesehen werden, da der Stoff in die Lunge
gelangen kann.
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Nachtrinken/Verdünnen:
Wenn ätzende Stoffe nicht erbrochen werden dürfen, ist eine Verdünnung
des aufgenommenen Giftes nötig. Am besten ist die Gabe von reichlich
Wasser, Tee oder verdünnten Säften.
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Nicht Nachtrinken bei Spül- und Waschmitteln:
Bei Aufnahme von so genannten Schaumbildnern (bspw. Spül- und
Waschmittel) darf keine Flüssigkeit gegeben werden.
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Entschäumungsmittel mit dem Inhaltsstoff Dimeticon
Besonders zu empfehlen bei Kindern, die bspw. Spül- oder Waschmittel
geschluckt haben. Hiermit wird die Schaumbildung unterbunden.
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Medizinische Kohle
Bei gering giftigen Pflanzen, Medikamenten oder Substanzen ist die Gabe
von medizinischer Kohle sinnvoll. Damit werden giftige Stoffe innerhalb
von 2 Minuten gebunden. Bei Säuren- und Laugenvergiftungen ist von der
Gabe von Kohle abzuraten.
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Irrtum: Hausmittel Milch
Das Fett in der Milch kann eine vermehrte Aufnahme der zugeführten
Giftstoffe bewirken.
Vorbeugung
- Gefährliche Substanzen sicher verschließen und/oder außer Reichweite von
Kindern aufbewahren
- Aschenbecher regelmäßig entleeren
- abgelaufene Medikamente nicht in den Müll werfen, sondern zur Entsorgung zum Apotheker bringen
- Medikamente in einer verschließbaren Hausapotheke aufbewahren
- Alkoholreste in Flaschen und Gläsern sofort auskippen oder spülen - nicht auf dem Tisch oder an der Spüle stehen lassen
- Lassen Sie Ihr Kind nicht unbeaufsichtigt, wenn Sie mit Giftstoffen arbeiten (z. B. mit Terpentin und Farben).
- Einkäufe wie Zigaretten, Alkohol, Wasch- und Reinigungsmittel sofort sicher verstauen. Kinder schnuppern gerne in den Einkaufstaschen der Eltern.
- Giftsubstanzen nicht im Abfalleimer des Hauses/der Wohnung entsorgen, da sie dort von Kinder gefunden werden könnten.
- Giftsubstanzen nie in Lebensmittelbehältern, wie Limonanden-, Milch-, Wasser- oder Bierflaschen, aufbewahren (auch nicht in Einmachgläsern o.ä.).
Wichtiger Hinweis: diese Informationen ersetzen nicht die Beratung der Giftnotrufzentralen, Ihres Arztes oder Apothekers!
Die Experten stehen aber nicht nur im Akutfall zur Verfügung. Auch für
Fragen zur Vorbeugung geben Ihnen die Giftnotrufzentralen rund um die Uhr
Auskunft.