Gut informierte Patienten sind in der Lage, viele Beschwerden selbst zu
behandeln.
Es gibt jedoch einige Grundregeln, die zu beachten sind.
Es ist oftmals schwierig, die Grenzen der Selbstbehandlung einzuschätzen. Behandeln Sie nur Symptome und Beschwerden, die Sie unzweifelhaft einem Krankheitsbild zuordnen können. Neu auftretende Beschwerden – besonders Schmerzen jeder Art – oder Beschwerden, die trotz Selbstmedikation auch nach 3 Tagen keine Besserung zeigen, sollten unbedingt ärztlich abgeklärt werden. Die nachfolgende Übersicht über wichtige Symptome, die zur Selbstbehandlung grundsätzlich ungeeignet sind, kann nur unvollständig bleiben:
ACHTUNG:
Selbst geringfügige Lähmungen, Schwindel und Sehstörungen können erste
Anzeichen eines Schlaganfalls sein.
Bei Schmerzen im Brust- oder Bauchraum sollten Sie auch an die Möglichkeit eines Herzinfarktes denken. Zögern Sie nicht, bei solchen Symptomen unverzüglich einen Arzt aufzusuchen! Es kommt auf jede Stunde an - mit modernen Methoden können bleibende Schäden verhindert werden, wenn die Behandlung frühzeitig einsetzt. So kann beim Herzinfarkt das Absterben von Herzmuskelgewebe noch weitgehend verhindert werden, wenn das verengte Herzkranzgefäß in den ersten sechs Stunden nach Beginn der Beschwerden wieder durchgängig gemacht wird.