Rund 170.000 berufstätige Menschen geraten in die Situation, aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll arbeiten zu können oder sogar ihren Job ganz aufgeben zu müssen. Mit Ihrer Arbeitskraft verlieren sie ihr finanzielles Standbein. Die derzeit geltenden gesetzlichen Absicherungen sind nur unzureichend und weit davon entfernt, den bisherigen Lebensstandard zu gewährleisten.
Eine zusätzliche Absicherung mit einer privaten Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist daher zu empfehlen - dies umso mehr je jünger Sie sind. In Deutschland verfügt derzeit nur etwa jeder 10. Haushalt über eine Berufsunfähigkeitsversicherung, und diese ist häufig nur in unzureichender Höhe abgeschlossen worden.
Wir informieren Sie über die bestehenden gesetzlichen Regelungen, zeigen Ihnen mögliche Lücken auf und geben Anregungen zur privaten Absicherung.
Die gesetzliche Unfallversicherung besteht bereits seit 1884. Durchgeführt wird sie von den Berufsgenossenschaften sowie den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand.
Als Arbeitnehmer sind Sie kraft Gesetzes unfallversichert. Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Sie und Ihre Familie vor den Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, die im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit eintreten können.
Als Versicherter haben Sie Anspruch auf Heilbehandlung, Verletztengeld, Pflegegeld, Rente, Hinterbliebenenrente, etc. Die Grundlagen der gesetzlichen Unfallversicherung sind im Sozialgesetzbuch (SGB, Siebtes Buch) geregelt.
Rente:
Eine Versichertenrente der gesetzlichen Unfallversicherung
erhalten Sie, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit durch einen
Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit um mindestens 20 % über
die Dauer eines halben Jahres hinaus gemindert ist. Die Höhe der
Rente richtet sich danach, wie sehr Ihre Erwerbsfähigkeit
gemindert ist und wie viel Sie in den letzten zwölf Monaten vor
dem Versicherungsfall verdient haben.
2001 wurde die bisherige gesetzliche Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente der Rentenversicherung durch eine zweistufige „Erwerbsminderungsrente“ ersetzt.
Leistungen gibt es erst, wenn man mindestens fünf Jahre der gesetzlichen Rentenversicherung angehört hat und in den vergangenen 5 Jahren mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge gezahlt hat.
Für Arbeitnehmer, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, wird auch weiterhin Berufsunfähigkeitsrente gewährleistet; die sich nun „Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit“ nennt. Sie wird gewährt, wenn jemand allein in seinem bisherigen Beruf nur noch weniger als 6 Stunden täglich arbeiten kann. Es besteht anders als für die nach 1961 Geborenen so genannter Berufsschutz.
Wie hoch die volle oder halbe Erwerbsminderungsrente ist,
errechnet sich nach den gleichen Regeln wie die Altersrente.
Grundlage sind die gezahlten Beiträge zur Rentenversicherung.
Jedoch sind Abschläge hinzunehmen, wer die Rente vor dem 63.
Lebensjahr in Anspruch nimmt. Wer jünger als 60 Jahre ist, dem
werden fehlende Einzahlungen bedingt rechnerisch ausgeglichen.
Auskunft über die Höhe der eigenen Erwerbsminderungsrente gibt
die jährliche Renteninformation, die jeder Versicherte über 27
Jahre automatisch zugeschickt bekommt.
Die Höhe einer Rente wegen voller Erwerbsminderung lag 2009 für Männer durchschnittlich bei 807 Euro, für Frauen bei durchschnittlich 689 Euro. Dies macht deutlich, wie wichtig eine zusätzliche, private Absicherung ist.
Nur etwa rund 10 % der Berufsunfähigkeiten werden durch Unfälle verursacht, dagegen 90 % durch meist chronische Erkrankungen. In den seltensten Fällen tritt also die gesetzliche Unfallversicherung ein.
Die häufigsten Ursachen für Erwerbsminderungsrenten (Frauen):
| Psychische Erkrankungen | 47,5 % |
| Krebserkrankungen | 15,2 % |
| Muskel- und Skeletterkrankungen | 13,6 % |
| Krankheiten des Nervensystems und der Sinnesorgane | 7,9 % |
| Herz-Kreislaufkrankheiten | 5 % |
Die häufigsten Ursachen für Erwerbsminderungsrenten (Männer):
| Psychische Erkrankungen | 39,7 % |
| Krebserkrankungen | 13,7 % |
| Muskel- und Skeletterkrankungen | 11,5 % |
| Herz-Kreislaufkrankheiten | 11 % |
| Krankheiten des Nervensystems und der Sinnesorgane | 8 % |
Eine Berufsunfähigkeit durch Krankheit (über 90 %!) oder Unfall (ca. 10 %) trifft die Betroffenen meist aus „heiterem Himmel“. Nur wenige können von ihrem Vermögen leben und sind daher auf ihre Arbeitskraft angewiesen.
Die gesetzliche Rentenversicherung bietet nur noch Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, unter gewissen Voraussetzungen einen begrenzten Schutz bei Berufsunfähigkeit. Generell ist daher für jeden der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll, um dieses existenzielle Risiko abzusichern.
Im Versicherungsfalle zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr ausgeführt werden kann. Die Höhe der Rente richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung.
Die Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind in der Regel abhängig von:
Problem:
Um eine Monatsrente zu erhalten,
die den bisherigen Lebensstandard absichert, fallen erhebliche
Monatsbeiträge an.
Tipp:
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung
so früh wie möglich abschließen, denn Eintrittsalter und
Gesundheitszustand haben erheblichen Einfluss auf die
Versicherungsprämie.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann entweder als selbstständige Versicherung oder als Zusatzversicherung zu einer Risiko- oder Kapitallebensversicherung sowie zu einer privaten Rentenversicherung abgeschlossen werden. Eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) ist in der Regel teurer.
Wichtig:
Informieren Sie sich
eingehend und vergleichen Sie die Konditionen vor Abschluss
eines Versicherungsvertrages. Beachten Sie dabei insbesondere
die Definition, ab wann eine (vollständige) Berufsunfähigkeit
vorliegt und ob eine sog. „abstrakte Verweisungsklausel“
enthalten ist. Bei einer Verweisungsklausel kann der Versicherer
in der Regel auf einen nach „Ausbildung, Erfahrung und
Lebensstellung“ ähnlichen Beruf verweisen.
Empfehlenswert:
Zur weiteren Information
ist das Buch „Berufsunfähigkeit gezielt absichern“ der Stiftung
Warentest (Info und Bestellmöglichkeit unter
http://www.test.de/shop/buecher-spezialhefte/kinder-familie/hw0186000/
sehr hilfreich.
Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zielt darauf, die Differenz zwischen Ihrem Nettoeinkommen und dem gesetzlichen Rentenanspruch zu schließen.
Die Angebote der privaten Versicherer können sich in ihrer Gestaltung deutlich voneinander unterscheiden.
Nachfolgend eine Auswahl wichtige Klauseln, die Sie beim Abschluss eines Versicherungsvertrags berücksichtigen sollten:
Verweisungsverzicht
Gilt der
Versicherte bereits als berufsunfähig, wenn er seinen zuletzt
ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann und verzichtet der
Versicherer darauf, ihn auf einen anderen Beruf zu verweisen?
Nachversicherungsgarantie
Kann die Rente später ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht
werden?
Prognosezeitraum
Leistet der Versicherer
bereits dann, wenn der Arzt eine Berufsunfähigkeitsdauer von
„voraussichtlich 6 Monaten“ diagnostiziert?
Rücktritt des Versicherers
Wie lange
kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, wenn er
feststellt, dass der Kunde falsche Angaben gemacht hat?
Pflegefall
Ab wie vielen
Pflegepunkten zahlt der Versicherer eine anteilige Rente?
Rückwirkende Zahlung
Wird eine Rente auch rückwirkend gezahlt, wenn die
Berufsunfähigkeit zunächst nicht klar war?
Geltungsbereich
Gilt der Versicherungsschutz weltweit, europaweit oder lediglich
für das Gebiet von Deutschland?
Invaliditätsgrad
Können Sie statt der
Pauschalregelung auch eine Staffelregelung abschließen, die
schon ab 25 oder 33,3 % Invalidität anteilig zahlt?
Karenzzeiten
Welche Karenzzeiten nach
Anerkennung der Berufsunfähigkeit werden vereinbart?
Laufzeit
Ist eine Vertragslaufzeit bis zum Übergang zur Altersrente
möglich?
Auch derzeit einkommenslose Personen, z.B. Auszubildende, Studenten und Hausfrauen tragen das Risiko einer Berufsunfähigkeit. Dieser Personenkreis kann sich ebenfalls gegen Berufsunfähigkeit schützen, allerdings versichern die meisten Gesellschaften in diesen Fällen nur bis zu einer begrenzten monatlichen Rente.
Bei Studenten und Auszubildenden wird zudem nur eine Erwerbsunfähigkeitsrente bezahlt. Empfehlenswert sind Verträge mit Nachversicherungsgarantie.
Gerade bei der Wahl Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie sorgfältig vorgehen. Empfehlenswert - wie auch beim Abschluss anderer Versicherungen - ist folgende Vorgehensweise: