Etwa jeder 5. Angestellte und jeder 4. Arbeiter scheidet wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Jährlich werden über 500.000 Deutsche berufsunfähig. Mit Ihrer Arbeitskraft verlieren sie ihr finanzielles Standbein. Die derzeit geltenden gesetzlichen Absicherungen sind nur unzureichend und weit davon entfernt, den bisherigen Lebensstandard zu gewährleisten.
Eine zusätzliche Absicherung mit einer privaten Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist daher zu empfehlen - dies umso mehr je jünger Sie sind. In Deutschland verfügt derzeit nur etwa jeder 10. Haushalt über eine Berufsunfähigkeitsversicherung, und diese ist häufig nur in unzureichender Höhe abgeschlossen worden.
Wir informieren Sie über die bestehenden gesetzlichen Regelungen, zeigen Ihnen die Lücken auf und geben Anregungen zur privaten Absicherung.
Die gesetzliche Unfallversicherung besteht bereits seit 1884. Durchgeführt wird sie von den Berufsgenossenschaften sowie den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand.
Als Arbeitnehmer sind Sie kraft Gesetzes unfallversichert. Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Sie und Ihre Familie vor den Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, die im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit eintreten können.
Als Versicherter haben Sie Anspruch auf Heilbehandlung, Verletztengeld, Pflegegeld, Rente, Hinterbliebenenrente, etc. Die Grundlagen der gesetzlichen Unfallversicherung sind im Sozialgesetzbuch geregelt.
Rente:
Eine Versichertenrente erhalten Sie, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit durch einen Unfall oder eine Berufskrankheit um mindestens 20 % für die Dauer eines halben Jahres gemindert ist. Die Höhe der Rente richtet sich danach, wie sehr Ihre Erwerbsfähigkeit gemindert ist und wie viel Sie in den letzten zwölf Monaten vor dem Versicherungsfall verdient haben.
2001 wurde die bisherige gesetzliche Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente durch eine zweistufige „Erwerbsminderungsrente“ ersetzt. Diese beträgt maximal 34 % des Bruttoeinkommens bei voller Erwerbsminderung.
Leistungen gibt es erst nach 5 Jahren Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung.
Für Arbeitnehmer, die vor dem 1. Januar 1961 geboren sind, wird auch weiterhin Berufsunfähigkeitsrente gewährleistet; diese beträgt allerdings nur noch 17 % des Bruttoeinkommens.
Nur etwa rund 10 % der Berufsunfähigkeiten werden durch Unfälle verursacht, Dagegen 90 % durch meist chronische Erkrankungen. In den seltensten Fällen tritt also die gesetzliche Unfallversicherung ein.
Die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit sind:
| Wirbelsäulen- und Gelenkerkrankungen | 31 % |
| Herz- und Kreislauferkrankungen | 20 % |
| Unfallverletzungen insgesamt | 11 % |
| Seelische Leiden | 10 % |
| Krebs | 9 % |
| Unfallverletzungen am Arbeitsplatz (bzw. auf dem Weg zur Arbeit) | 3 % |
Zu berücksichtigen ist bei dieser Statistik, dass zu den Unfallverletzungen auch die privaten Unfälle zählen, die nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt sind.
Eine Berufsunfähigkeit durch Krankheit (über 90 %!) oder Unfall (ca. 10 %) trifft die Betroffenen meist aus „heiterem Himmel“. Nur wenige können von ihrem Vermögen leben und sind daher auf ihre Arbeitskraft angewiesen.
Die gesetzliche Rentenversicherung bietet nur noch Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, unter gewissen Voraussetzungen einen begrenzten Schutz bei Berufsunfähigkeit. Generell ist daher für jeden der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll, um dieses existenzielle Risiko abzusichern.
Im Versicherungsfalle zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr ausgeführt werden kann. Die Höhe der Rente richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung.
Die Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind in der Regel abhängig von:
Problem:
Um eine Monatsrente zu erhalten, die den bisherigen Lebensstandard absichert, fallen erhebliche Monatsbeiträge an.
Tipp:
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung so früh wie möglich abschließen, denn Eintrittsalter und Gesundheitszustand haben erheblichen Einfluss auf die Versicherungsprämie.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann entweder als selbstständige Versicherung oder als Zusatzversicherung zu einer Risiko- oder Kapitallebensversicherung bzw. seit Neuem auch zu einer privaten Rentenversicherung abgeschlossen werden. Eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) ist in der Regel teurer.
Wichtig:
Informieren Sie sich eingehend und vergleichen Sie die Konditionen vor Abschluss eines Versicherungsvertrages. Beachten Sie dabei insbesondere die Definition, ab wann eine (vollständige) Berufsunfähigkeit vorliegt und ob eine sog. „abstrakte Verweisungsklausel“ enthalten ist. Bei einer Verweisungsklausel kann der Versicherer in der Regel auf einen nach „Ausbildung, Erfahrung und Lebensstellung“ ähnlichen Beruf verweisen.
Empfehlenswert:
Zur weiteren Information ist das Buch „Berufsunfähigkeit gezielt absichern“ der Stiftung Warentest (Info und Bestellmöglichkeit unter http://www.test.de/shop/buecher-spezialhefte/versicherung-vorsorge/sp0184000/) sehr hilfreich.
Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zielt darauf, die Differenz zwischen Ihrem Nettoeinkommen und dem gesetzlichen Rentenanspruch zu schließen.
Die Angebote der privaten Versicherer können sich in ihrer Gestaltung deutlich voneinander unterscheiden.
Nachfolgend einige wichtige Klauseln, die Sie beim Abschluss eines Versicherungsvertrags berücksichtigen sollten:
Verweisungsverzicht
Gilt der Versicherte bereits als berufsunfähig, wenn er seinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann und verzichtet der Versicherer darauf, ihn auf einen anderen Beruf zu verweisen?
Prognosezeitraum
Leistet der Versicherer bereits dann, wenn der Arzt eine Berufsunfähigkeitsdauer von „voraussichtlich 6 Monaten“ diagnostiziert?
Rücktritt des Versicherers
Wie lange kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, wenn er feststellt, dass der Kunde falsche Angaben gemacht hat?
Pflegefall
Ab wie vielen Pflegepunkten zahlt der Versicherer eine anteilige Rente?
Geltungsbereich
Gilt der Versicherungsschutz weltweit, europaweit oder lediglich für das Gebiet von Deutschland?
Invaliditätsgrad
Können Sie statt der Pauschalregelung auch eine Staffelregelung abschließen, die schon ab 25 oder 33,3 % Invalidität anteilig zahlt?
Karenzzeiten
Welche Karenzzeiten nach Anerkennung der Berufsunfähigkeit werden vereinbart?
Auch derzeit einkommenslose Personen, z.B. Auszubildende, Studenten und Hausfrauen tragen das Risiko einer Berufsunfähigkeit. Dieser Personenkreis kann sich ebenfalls gegen Berufsunfähigkeit schützen, allerdings versichern die meisten Gesellschaften in diesen Fällen nur bis zu einer begrenzten monatlichen Rente.
Bei Studenten und Auszubildenden wird zudem nur eine Erwerbsunfähigkeitsrente bezahlt.
Gerade bei der Wahl Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie sorgfältig vorgehen. Empfehlenswert - wie auch beim Abschluss anderer Versicherungen - ist folgende Vorgehensweise: