Such-Lupe

Berufs- und Erwerbsunfähigkeit

Rund 170.000 berufstätige Menschen geraten in die Situation, aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll arbeiten zu können oder sogar ihren Job ganz aufgeben zu müssen. Mit Ihrer Arbeitskraft verlieren sie ihr finanzielles Standbein. Die derzeit geltenden gesetzlichen Absicherungen sind nur unzureichend und weit davon entfernt, den bisherigen Lebensstandard zu gewährleisten.

Eine zusätzliche Absicherung mit einer privaten Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist daher zu empfehlen - dies umso mehr je jünger Sie sind. In Deutschland verfügt derzeit nur etwa jeder 10. Haushalt über eine Berufsunfähigkeitsversicherung, und diese ist häufig nur in unzureichender Höhe abgeschlossen worden.

Wir informieren Sie über die bestehenden gesetzlichen Regelungen, zeigen Ihnen mögliche Lücken auf und geben Anregungen zur privaten Absicherung.

Was leistet die gesetzliche Unfallversicherung?

Die gesetzliche Unfallversicherung besteht bereits seit 1884. Durchgeführt wird sie von den Berufsgenossenschaften sowie den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand.

Als Arbeitnehmer sind Sie kraft Gesetzes unfallversichert. Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Sie und Ihre Familie vor den Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, die im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit eintreten können.

Als Versicherter haben Sie Anspruch auf Heilbehandlung, Verletztengeld, Pflegegeld, Rente, Hinterbliebenenrente, etc. Die Grundlagen der gesetzlichen Unfallversicherung sind im Sozialgesetzbuch (SGB, Siebtes Buch) geregelt.

Rente:
Eine Versichertenrente der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten Sie, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit um mindestens 20 % über die Dauer eines halben Jahres hinaus gemindert ist. Die Höhe der Rente richtet sich danach, wie sehr Ihre Erwerbsfähigkeit gemindert ist und wie viel Sie in den letzten zwölf Monaten vor dem Versicherungsfall verdient haben.

Was bietet die gesetzliche Erwerbsminderungsrente?

2001 wurde die bisherige gesetzliche Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente der Rentenversicherung durch eine zweistufige „Erwerbsminderungsrente“ ersetzt.

  • Wenn Sie noch mindestens 6 Stunden pro Tag arbeiten können, erhalten Sie keine Leistungen.
  • Wenn Sie zwischen 3 und 6 Stunden pro Tag arbeiten können, erhalten Sie die halbe Erwerbsminderungsrente („Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung“).
  • Können Sie weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten, erhalten Sie die volle Rente („Rente wegen voller Erwerbsminderung“).

Leistungen gibt es erst, wenn man mindestens fünf Jahre der gesetzlichen Rentenversicherung angehört hat und in den vergangenen 5 Jahren mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge gezahlt hat.

Für Arbeitnehmer, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, wird auch weiterhin Berufsunfähigkeitsrente gewährleistet; die sich nun „Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit“ nennt. Sie wird gewährt, wenn jemand allein in seinem bisherigen Beruf nur noch weniger als 6 Stunden täglich arbeiten kann. Es besteht anders als für die nach 1961 Geborenen so genannter Berufsschutz.

Wie hoch die volle oder halbe Erwerbsminderungsrente ist, errechnet sich nach den gleichen Regeln wie die Altersrente. Grundlage sind die gezahlten Beiträge zur Rentenversicherung. Jedoch sind Abschläge hinzunehmen, wer die Rente vor dem 63. Lebensjahr in Anspruch nimmt. Wer jünger als 60 Jahre ist, dem werden fehlende Einzahlungen bedingt rechnerisch ausgeglichen.
Auskunft über die Höhe der eigenen Erwerbsminderungsrente gibt die jährliche Renteninformation, die jeder Versicherte über 27 Jahre automatisch zugeschickt bekommt.

Die Höhe einer Rente wegen voller Erwerbsminderung lag 2009 für Männer durchschnittlich bei 807 Euro, für Frauen bei durchschnittlich 689 Euro. Dies macht deutlich, wie wichtig eine zusätzliche, private Absicherung ist.

Die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit

Nur etwa rund 10 % der Berufsunfähigkeiten werden durch Unfälle verursacht, dagegen 90 % durch meist chronische Erkrankungen. In den seltensten Fällen tritt also die gesetzliche Unfallversicherung ein.

Die häufigsten Ursachen für Erwerbsminderungsrenten (Frauen):

Psychische Erkrankungen 47,5 %
Krebserkrankungen 15,2 %
Muskel- und Skeletterkrankungen 13,6 %
Krankheiten des Nervensystems und der Sinnesorgane 7,9 %
Herz-Kreislaufkrankheiten 5 %

Die häufigsten Ursachen für Erwerbsminderungsrenten (Männer):

Psychische Erkrankungen 39,7 %
Krebserkrankungen 13,7 %
Muskel- und Skeletterkrankungen 11,5 %
Herz-Kreislaufkrankheiten 11 %
Krankheiten des Nervensystems und der Sinnesorgane 8 %

Private Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeit durch Krankheit (über 90 %!) oder Unfall (ca. 10 %) trifft die Betroffenen meist aus „heiterem Himmel“. Nur wenige können von ihrem Vermögen leben und sind daher auf ihre Arbeitskraft angewiesen.

Die gesetzliche Rentenversicherung bietet nur noch Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, unter gewissen Voraussetzungen einen begrenzten Schutz bei Berufsunfähigkeit. Generell ist daher für jeden der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll, um dieses existenzielle Risiko abzusichern.

Im Versicherungsfalle zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr ausgeführt werden kann. Die Höhe der Rente richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung.

Die Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind in der Regel abhängig von:

  • Höhe der monatlichen Rente
  • Eintrittsalter
  • Beruf
  • Gesundheitszustand (Raucher!)
  • Versicherungsdauer
  • Leistungsdauer

Problem:
Um eine Monatsrente zu erhalten, die den bisherigen Lebensstandard absichert, fallen erhebliche Monatsbeiträge an.

Tipp:
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung so früh wie möglich abschließen, denn Eintrittsalter und Gesundheitszustand haben erheblichen Einfluss auf die Versicherungsprämie.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann entweder als selbstständige Versicherung oder als Zusatzversicherung zu einer Risiko- oder Kapitallebensversicherung sowie zu einer privaten Rentenversicherung abgeschlossen werden. Eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) ist in der Regel teurer. 

Wichtig:
Informieren Sie sich eingehend und vergleichen Sie die Konditionen vor Abschluss eines Versicherungsvertrages. Beachten Sie dabei insbesondere die Definition, ab wann eine (vollständige) Berufsunfähigkeit vorliegt und ob eine sog. „abstrakte Verweisungsklausel“ enthalten ist. Bei einer Verweisungsklausel kann der Versicherer in der Regel auf einen nach „Ausbildung, Erfahrung und Lebensstellung“ ähnlichen Beruf verweisen.

Empfehlenswert:
Zur weiteren Information ist das Buch „Berufsunfähigkeit gezielt absichern“ der Stiftung Warentest (Info und Bestellmöglichkeit unter http://www.test.de/shop/buecher-spezialhefte/kinder-familie/hw0186000/ sehr hilfreich.

Was ist beim Vertragsabschluss zu beachten?

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zielt darauf, die Differenz zwischen Ihrem Nettoeinkommen und dem gesetzlichen Rentenanspruch zu schließen. 

Die Angebote der privaten Versicherer können sich in ihrer Gestaltung deutlich voneinander unterscheiden. 

Nachfolgend eine Auswahl wichtige Klauseln, die Sie beim Abschluss eines Versicherungsvertrags berücksichtigen sollten: 

Verweisungsverzicht
Gilt der Versicherte bereits als berufsunfähig, wenn er seinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann und verzichtet der Versicherer darauf, ihn auf einen anderen Beruf zu verweisen? 

Nachversicherungsgarantie
Kann die Rente später ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden?

Prognosezeitraum
Leistet der Versicherer bereits dann, wenn der Arzt eine Berufsunfähigkeitsdauer von „voraussichtlich 6 Monaten“ diagnostiziert? 

Rücktritt des Versicherers
Wie lange kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, wenn er feststellt, dass der Kunde falsche Angaben gemacht hat? 

Pflegefall
Ab wie vielen Pflegepunkten zahlt der Versicherer eine anteilige Rente?

Rückwirkende Zahlung
Wird eine Rente auch rückwirkend gezahlt, wenn die Berufsunfähigkeit zunächst nicht klar war?

Geltungsbereich
Gilt der Versicherungsschutz weltweit, europaweit oder lediglich für das Gebiet von Deutschland? 

Invaliditätsgrad
Können Sie statt der Pauschalregelung auch eine Staffelregelung abschließen, die schon ab 25 oder 33,3 % Invalidität anteilig zahlt? 

Karenzzeiten
Welche Karenzzeiten nach Anerkennung der Berufsunfähigkeit werden vereinbart? 

Laufzeit
Ist eine Vertragslaufzeit bis zum Übergang zur Altersrente möglich?

Berufsunfähigkeitsversicherung auch für Nichterwerbstätige?

Auch derzeit einkommenslose Personen, z.B. Auszubildende, Studenten und Hausfrauen tragen das Risiko einer Berufsunfähigkeit. Dieser Personenkreis kann sich ebenfalls gegen Berufsunfähigkeit schützen, allerdings versichern die meisten Gesellschaften in diesen Fällen nur bis zu einer begrenzten monatlichen Rente.

Bei Studenten und Auszubildenden wird zudem nur eine Erwerbsunfähigkeitsrente bezahlt. Empfehlenswert sind Verträge mit Nachversicherungsgarantie.

Die richtige Wahl der Versicherung

Gerade bei der Wahl Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie sorgfältig vorgehen. Empfehlenswert - wie auch beim Abschluss anderer Versicherungen - ist folgende Vorgehensweise:

  • Informieren Sie sich anhand von neutralen Versicherungsvergleichen, wie Sie z.B. das Internet oder Publikationen der Verbraucherschutzorganisationen und Finanzzeitschriften bieten. Im Internet können Sie kostenlos die günstigsten Beiträge berechnen lassen und auch verschiedene Konstellationen durchtesten.
    www.finanzscout24.de
  • Danach sollten Sie in Ruhe die Entscheidung treffen und den Vertragsabschluss vorbereiten.
Generika stellen das größte Kernsegment von STADA dar. Doch was genau sind Generika? Hier erfahren Sie dazu alles Wissenswerte. Mehr
Hier haben wir für Sie Informationen zu unseren Produkten zusammengestellt. Sie haben die Möglichkeit, in unserem umfangreichen Produktsortiment nach Anwendungsgebiet, Produktname oder Stichwort zu suchen. Mehr
Erfahren Sie mehr über Ihren Körper und ihre Gesundheit! Einfache Fragen führen Sie in Kürze zu Ihrem persönlichen Gesundheits-Check. Dazu erhalten Sie weitere Informationen und nützliche Tipps. Mehr
Viele nützliche Informationen zu den unterschiedlichsten Gesundheitsthemen finden Sie hier. Bestellen Sie sich kostenlos unsere Ratgeber-Broschüren oder lesen diese als PDF direkt an Ihrem Bildschirm. Mehr

 

(c) 2012 STADA Arzneimittel AG, Stadastraße 2-18, 61118 Bad Vilbel, Telefon 06101 603-0, Fax 06101 603-259, e-Mail: info@stada.de