Such-Lupe

Tipps für Schwerbehinderte

Schwerbehinderte haben es in unserer Gesellschaft schwer: da versperren Treppen Rollstuhlfahrern den Zugang zu ihrem Arbeitsplatz, der Arbeitsplatz selbst ist nicht behindertengerecht ausgestattet und zu Hause ist das Badezimmer nicht befahrbar.

In vielen Fällen lässt sich Abhilfe schaffen. Aber es kann teuer werden und Kostenträger wie Kranken- bzw. Pflegekasse kommen nicht oder nur zum Teil für die erforderlichen Maßnahmen auf.

Wir informieren Sie zum Thema und weisen auf Hilfsangebote hin.

Wer gilt als behindert?

Der Begriff „Behinderung“ ist sehr komplex, die Definitionen sind vielfältig, z.B. nach WHO oder unter medizinischen oder pädagogischen Gesichtspunkten.

Nach dem Schwerbehindertengesetz ist Behinderung eine nicht nur vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung (mindestens 6 Monate), die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Die Auswirkung wird als Grad der Behinderung (GdB) nach Zehnergraden abgestuft von 20 bis 100 festgestellt:

  • Eine Behinderung liegt vor bei einem GdB von mindestens 20.
  • Eine Gleichstellung ist möglich ab einem GdB von 30.
    (Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30 sollen vom Arbeitsamt Schwerbehinderten gleichgestellt werden, wenn ohne die Gleichstellung kein geeigneter Arbeitsplatz erlangt oder behalten werden kann.)
  • Eine Schwerbehinderung ab einem GdB von 50.

Zuständig für die Feststellung des GdB und einer vorliegenden Schwerbehinderung sind die Versorgungsämter; eine Gleichstellung erfolgt durch das Arbeitsamt. Die Versorgungsämter stellen den Schwerbehindertenausweis aus, der in der Regel auf fünf Jahre befristet ist und für den Schutz und die Förderung nach dem Schwerbehindertengesetz vorausgesetzt wird.

Das Schwerbehindertengesetz

Der Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes ist seit 15. November 1994 in Kraft und besagt:

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“.
Zahlreiche ergänzende Gesetze sichern die Rechte von Schwerbehinderten; besonders wichtig: das Schwerbehindertengesetz.

Das Schwerbehindertengesetz hat zum Ziel, die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in Arbeit, Beruf und Gesellschaft zu sichern.

Die Regelungen sind sehr umfangreich; detaillierte Informationen finden Sie z.B. unter: www.behinderung.org.

Welche Hilfsangebote gibt es?

Das Spektrum der Hilfsangebote ist groß. Unter anderem kann Behinderten mit einem finanziellen Zuschuss oder einem Darlehen geholfen werden, z.B. bei der

  • Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung
  • technischen Ausstattung des Arbeitsplatzes
  • Kraftfahrzeugbeschaffung (mit behindertengerechtem Umbau)
  • Gründung einer selbständigen Existenz
  • behinderungsbedingt notwendigen Fortbildung
  • Erhaltung der Arbeitskraft
  • psycho-sozialen Beratung und Betreuung durch Fachdienste.

Auch Arbeitgeber, die schwerbehinderte Arbeitnehmer beschäftigen bzw. einstellen möchten, werden unterstützt. Neben der persönlichen und fachtechnischen Beratung durch Experten in allen behinderungsbedingten Angelegenheiten, können hier finanzielle Zuschüsse und Darlehen gewährt werden, wenn

  • Arbeits- oder Ausbildungsplätze für Schwerbehinderte neu geschaffen werden
  • Arbeits- oder Ausbildungsplätze behinderungsgerecht gestaltet werden
  • außergewöhnliche Belastungen, die mit der Beschäftigung von Schwerbehinderten verbunden sind, ausgeglichen werden können (z.B. Lohnkostenzuschüsse zum Ausgleich bei verminderter Arbeitsleistung infolge Behinderung).

Finanziert werden die Maßnahmen aus Mitteln der so genannten „Ausgleichsabgabe”. Diese müssen öffentliche und private Arbeitgeber entrichten, wenn sie nicht die gesetzlich vorgeschriebene Zahl von schwerbehinderten Arbeitnehmern/-innen beschäftigen. Die Abgabe wird von den Integrationsämtern verteilt mit den Zielen, bestehende Arbeitsplätze für Schwerbehinderte zu sichern, die Voraussetzungen für die Einstellung von mehr Schwerbehinderten zu schaffen und sie in das berufliche und gesellschaftliche Leben einzugliedern.

Die Aufgaben der Integrationsämter

Ansprechpartner für die Beratung von Schwerbehinderten und Arbeitgebern sind die Integrationsämter (ehemals Hauptfürsorgestellen) der Landeswohlfahrtsverbände bzw. das Arbeitsamt. Hier sind auch Anträge sowie Broschüren erhältlich, die eingehend über Nachteilsausgleiche für Schwerbehinderte informieren. Wertvolles Info-Material finden Schwerbehinderte aber auch im Internet unter
www.integrationsaemter.de

Schwerbehinderten, die angestellt oder freiberuflich arbeiten bzw. arbeiten möchten, und Arbeitgebern, die Schwerbehinderte einstellen wollen, wird dringend empfohlen, sich zwecks Beratung an das für sie zuständige Integrationsamt zu wenden.
Adressen der Integrationsämter

Die Angebote des VdK

Der Sozialverband VdK vertritt die gesellschaftlichen, politischen und rechtlichen Interessen seiner Mitglieder gegenüber dem Staat und der Regierung. Er gliedert sich in:

  • Bundesverband
  • Landesverbände
  • Kreisverbände
  • Ortsverbände

Der Bundesverband nimmt aktiv Einfluss auf aktuelle Entwicklungen in der Renten-, Gesundheits- und Sozialpolitik. Dabei vertritt er konsequent die Interessen der 1,1 Millionen Mitglieder in Deutschland.

Die Landesverbände machen sich stark für ihre Mitglieder gegenüber den Landesparlamenten und pflegen enge Kontakte zu anderen Organisationen.

Die Kreisverbände beraten die Mitglieder beispielsweise zum Renten- und Behindertenrecht, zur Alten- und Sozialhilfe, zur Pflegeversicherung oder zum Patientenschutz. Die Mitarbeiter klären die Mitglieder über ihre Rechte und Ansprüche auf und erledigen für sie den Schriftwechsel mit Behörden. Die Prozessbevollmächtigen vertreten die Mitglieder vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten.

Die Ortsverbände halten ihre Mitglieder mit Informationsveranstaltungen zur Sozialpolitik oder zu Gesundheitsthemen auf dem Laufenden. Außerdem lassen sie sich abwechslungsreiche Freizeitaktivitäten einfallen, wie Tagesausflüge, Reisen oder Seniorennachmittage.

Der Sozialverband VdK ist politisch und konfessionell unabhängig und finanziert sich über die Beiträge seiner Mitglieder.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des VdK:
www.vdk.de

Generika stellen das größte Kernsegment von STADA dar. Doch was genau sind Generika? Hier erfahren Sie dazu alles Wissenswerte. Mehr
Hier haben wir für Sie Informationen zu unseren Produkten zusammengestellt. Sie haben die Möglichkeit, in unserem umfangreichen Produktsortiment nach Anwendungsgebiet, Produktname oder Stichwort zu suchen. Mehr
Erfahren Sie mehr über Ihren Körper und ihre Gesundheit! Einfache Fragen führen Sie in Kürze zu Ihrem persönlichen Gesundheits-Check. Dazu erhalten Sie weitere Informationen und nützliche Tipps. Mehr
Viele nützliche Informationen zu den unterschiedlichsten Gesundheitsthemen finden Sie hier. Bestellen Sie sich kostenlos unsere Ratgeber-Broschüren oder lesen diese als PDF direkt an Ihrem Bildschirm. Mehr

 

(c) 2010 STADA Arzneimittel AG, Stadastraße 2-18, 61118 Bad Vilbel, Telefon 06101 603-0, Fax 06101 603-259, e-Mail: info@stada.de