Ein wichtiger Geschäftsbereich von STADA ist die Herstellung und der europaweite Vertrieb von preiswerten Arzneimitteln, die allgemein als Generika bezeichnet werden. Was genau steckt eigentlich hinter diesem Begriff?
Bei Generika handelt es sich um Arzneimittel, die die identischen Wirkstoffe wie die ursprünglich patentierten Arzneimittel der Erstanbieter enthalten. Trotz der hohen Qualität sind Generika erheblich preiswerter.
Pharmaunternehmen lassen sich ihre Arzneimittel aus eigener Forschung patentieren und sichern sich so für viele Jahre ein Monopol bei der Vermarktung dieser Arzneimittel. Das bedeutet, dass diese Unternehmen bei der Preisgestaltung keine anderen Wettbewerber fürchten müssen, und somit hohe Preise verlangen können. Wenn jedoch die bis zu 25 Jahre andauernde Patentfrist des Erstanbieters für ein Arzneimittel abgelaufen ist, können andere Arzneimittelhersteller wie z.B. STADA diese lange bewährten Arzneimittel ebenfalls herstellen und zu erheblich günstigeren Preisen anbieten. Diese Arzneimittel nennt man Generika.
Viele Generika-Präparate, die STADA herstellt, sind rezeptfrei in Ihrer Apotheke erhältlich. Hier können Sie als Patient direkt von den deutlichen Preisunterschieden profitieren. Sie haben hier die Wahl: teurere Präparate des Erstanbieters oder preiswerte Generika (z.B. von STADA), mit identischen Wirkstoffen und gleicher Qualität. Vergleichen Sie doch einfach einmal selbst die Preise! Es wird sich für Sie lohnen, in der Apotheke gezielt nach freiverkäuflichen STADA-Alternativen zu fragen!
Aber auch die rezeptpflichtigen STADA-Generika, die nur Ihr Arzt verschreiben kann, haben erhebliche Einspareffekte in unserem Gesundheitssystem. Und damit ist natürlich uns allen geholfen, denn wir alle wollen, das unser Gesundheitssystem bezahlbar und unsere Krankenkassenbeiträge stabil bleiben. Übrigens: über 60 % der ärztlichen Verordnungen in Deutschland sind bereits Generika!
Alle in Deutschland zugelassenen Arzneimittel unterliegen den gleichen strengen Prüfungen und Qualitätskontrollen der staatlichen Aufsichtsbehörden wie die Originalpräparate. Auch ein Generikum muss dem jeweiligen Anforderungsprofil ohne jegliche Abstriche in allen Punkten entsprechen. Hierbei entspricht die Wirksamkeit und die Sicherheit des Generikums der des ursprünglich patentierten Originalarzneimittels. STADA stellt hier höchste Qualitätsansprüche. Erfahrung und Sorgfalt in der Entwicklung und Zulassung, Kompetenz in der Produktion garantieren Ärzten und Patienten Produkt- und Therapiesicherheit.
Obwohl es nun also im Hinblick auf die Qualität keinerlei Unterschiede gibt, haben die ursprünglich patentierten Arzneimittel der Erstanbieter doch einen kleinen Unterschied zu den Generika: Sie werden mit einem wohlklingenden Phantasie-Namen verkauft. Generika-Verpackungen sind dagegen schlicht und praktisch: Der Name setzt sich fast immer zusammen aus der Wirkstoff-Bezeichnung und dem Namen des Arzneimittelherstellers (z. B. Paracetamol STADA®).
Seit dem 01.07.2006 können gesetzlich Krankenversicherte bei bestimmten verschreibungspflichtigen Arzneimitteln von der Zuzahlung befreit werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass der Preis für das verordnete Medikament mindestens 30% unter dem festgelegten Festbetrag liegt.
Fragen Sie bei jeder Verordnung nach einem qualitativ hochwertigen und preisgünstigen Medikament von STADA, das ganz von der Zuzahlung befreit ist oder bei dem Sie nur eine geringere Zuzahlung leisten müssen.
Welche Arzneimittel aus dem STADA-Sortiment zuzahlungsfrei sind, erfahren Sie in unserer Übersicht „Zuzahlungsfreie STADA Medikamente“!