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Gesundheit
Rabattverträge und Zuzahlungen
Hinweise zur Zuzahlung
Belastungsobergrenze für Zuzahlungen
Kein Versicherter muss mehr als 2 % seiner jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt als Zuzahlung leisten.
Wer dies bereits während des laufenden Kalenderjahres erreicht, erhält von seiner Krankenkasse einen Befreiungsbescheid für den Rest des Jahres.
Für chronisch Kranke, die wegen einer schweren Erkrankung in Dauerbehandlung stehen, verringert sich die Belastungsgrenze auf 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen (Chronikerregelung).
Als schwer chronisch krank gilt, wer wenigstens ein Jahr lang mindestens einmal pro Quartal auf ärztliche Behandlung angewiesen ist und mindestens eines der nachfolgenden Kriterien erfüllt:
Seit der Gesundheitsreform 2007 profitiert von der ermäßigte Belastungsgrenze als Chroniker (Chronikerregelung) zudem nur, wer sich therapiegerecht verhält und wer sich vor seiner Erkrankung über die relevanten Vorsorgeuntersuchungen hat beraten lassen. Letzteres gilt nur für bestimmte Altersgruppen (für Frauen ab dem 20. Lebensjahr und Männer ab dem 45. Lebensjahr) und für bestimmte Früherkennungsuntersuchungen (Darm-, Gebärmutterhals- und Brustkrebs).
Zum therapiegerechtem Verhalten zählt auch eine Teilnahme an einem Disease-Management-Programm (DMP). Ansonsten ist eine Bescheinigung des Arztes erforderlich. Aus ihr muss hervorgehen, dass sich Arzt und Patient auf eine einzuhaltende Therapie geeinigt haben.
Ausgenommen von der Notwendigkeit, therapiegerechtes Verhalten festzustellen, sind:
Wichtig: Bei Familien ist das Haushaltseinkommen zugrunde zu legen;
entsprechende Freibeträge für Kinder werden berücksichtigt.
Die Zuzahlungsleistungen aller Familienangehörigen werden addiert.
Für jeden Familienangehörigen wird ein Freibetrag berücksichtigt, der von den jährlichen Bruttoeinnahmen abgezogen wird.
Anmerkungen: Die Krankenkassen informieren nicht automatisch, ob jemand seine Belastungsgrenze erreicht.
Sammeln Sie daher Quittungen, berechnen Ihre Bruttoeinnahmen und beantragen ggf. die Zuzahlungsbefreiung.
Übersichtstabelle:
| Jährliches Bruttoeinkommen | Belastungsgrenze 2 %* | Belastungsgrenze 1 %* |
| 10.000 EUR | 200 EUR | 100 EUR |
| 15.000 EUR | 300 EUR | 150 EUR |
| 20.000 EUR | 400 EUR | 200 EUR |
| 30.000 EUR | 600 EUR | 300 EUR |
Beispiele:
Ein Ehepaar mit zwei Kindern; die Ehefrau ist nicht erwerbstätig.
Die Bruttoeinnahmen des Ehemannes betragen 44.000 Euro jährlich.
| Bruttoeinnahmen der Familie: | 44.000 Euro |
| Freibetrag der Ehefrau: | - 4.599 Euro |
| Freibetrag Kind 1: | - 7.008 Euro |
| Freibetrag Kind 2: | - 7.008 Euro |
| Anrechenbares Einkommen: | 25.385 Euro x 2 % = 507,70 Euro |
Der Versicherte muss für sich und seine Familienangehörigen maximal 507,70 Euro an Zuzahlungen leisten.