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Rabattverträge und Zuzahlung

Hinweise zur Zuzahlung

Arzneimittelverordnungen bei Kindern

Arzneimittelverordnungen bei Kindern Nach dem neuen GMG wird bei der Medikamentenverordnung bei Kindern und Jugendlichen unterschieden zwischen:

  • rezeptpflichtige Medikamente
  • rezeptfrei erhältliche Medikamente

Verordnete rezeptpflichtige Medikamente

bleiben für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zuzahlungsfrei.

Verordnete rezeptfreie Medikamente

bleiben bei Kindern nur bis zum vollendeten 12. Lebensjahr zuzahlungsfrei. Ab dem 12. Lebensjahr greifen die üblichen Zuzahlungsregelungen.

Ausnahme: Bei Jugendlichen zwischen dem vollendeten 12. Lebensjahr und dem vollendeten 18. Lebensjahr entfällt auch für rezeptfreie Medikamente die Zuzahlung, sofern eine Entwicklungsstörung vorliegt oder von der Krankenkasse eine Befreiung erteilt wurde.

 

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