...
Gesundheit
Rabattverträge und Zuzahlungen
Hinweise zur Zuzahlung
Arzneimittelverordnungen bei Kindern
Nach dem neuen GMG wird bei der Medikamentenverordnung bei Kindern und
Jugendlichen unterschieden zwischen:
bleiben für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zuzahlungsfrei.
bleiben bei Kindern nur bis zum vollendeten 12. Lebensjahr zuzahlungsfrei. Ab dem 12. Lebensjahr greifen die üblichen Zuzahlungsregelungen.
Ausnahme: Bei Jugendlichen zwischen dem vollendeten 12. Lebensjahr und dem vollendeten 18. Lebensjahr entfällt auch für rezeptfreie Medikamente die Zuzahlung, sofern eine Entwicklungsstörung vorliegt oder von der Krankenkasse eine Befreiung erteilt wurde.